Blogger’s law

Wer bloggt, muss genau hinkucken.
Und damit meine ich nicht nur eventuell urheberrechtlich geschützte Fotos und Videos, die man in einem Beitrag verlinkt oder darin einbettet.

Auch bei der simplen Verbreitung von Beiträgen anderer Blogs muss man sehr wohl auf den Inhalt achten.
Obwohl man als „Verbreiter“ nicht ganz  so gefährdet ist, „Mist“ zu bauen.

Als erster Verfasser, bzw. Urheber eines bestimmten Sachverhalts muss man sich allerdings warm anziehen, wenn man Falsches behauptet, ob nun absichtlich oder aus Versehen. Man sollte sich seiner Sache sehr sicher sein und die Fakten einige Male checken.
Denn wenn man Quark erzählt und andere verbreiten den, ist man nicht nur für den eigenen gerade angerührten Quark verantwortlich, sondern auch für all die, die der Meinung sind, diesen Quark dann im Internetverbreiten zu müssen.

Dann ist man als Verfasser von falschen Tatsachen dazu verpflichtet, nicht nur den eigenen Beitrag zu löschen, sondern auch die Löschung der durch Dritte veröffentlichten Beiträge mit diesem Inhalt zu erwirken. Zumindest ist man verpflichtet, dies zu versuchen und die entsprechenden Versuche nachzuweisen.

Also, liebe Kollegen (und damit spreche ich auch mich selbst an), gerade im Hinblick auf brisante/schwierige Themen – seid Euch einfach sicher, dass Eure Fakten aus verlässlichen Quellen stammen.

Quelle, mit wesentlich weiterführenden Infos

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